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allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

RECHTLICHE HINWEISE

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´S)

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Elektrodienstleistungen, die die Fa. Schreiber Group, Hauptstraße 57, 82467 Garmisch-Partenkirchen (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) schließt.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden – auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht – nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungsbild.
(2) Die Schreiber Group erbringt Elektrodienstleistungen in folgenden Bereichen:
   •    Elektroinstallation Alt- und Neubau
   •    Erneuerbare Energien & E‑Mobilität
   •    Beleuchtungstechnik
   •    Smart Home (KNX, HomeMatic)
   •    Trockenbau für Wände und Decken
(3) Materialverkauf wird nicht angeboten; alle Preise verstehen sich ausschließlich für Dienstleistungen und enthalten nur das im Angebot ausgewiesene Fremdmaterial (sofern schriftlich vereinbart).

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und auch nicht ausgewiesen.

(2) Rechnungen sind – ohne Abzug – innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer behält sich vor, weitere Leistungen erst nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung fortzusetzen.

(4) Die Preisgestaltung erfolgt auf Grundlage der individuell vereinbarten Leistungen. Pauschalpreise oder Stundensätze können je nach Aufwand, Materialeinsatz oder Fahrtkosten variieren.

(5) Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn sich der Leistungsumfang oder die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern. Der Kunde wird in diesem Fall vorab informiert.

§ 5 Mitwirkungspflichten und Zugangsgewährung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Genehmigungen, Baustellenzugänge und Anschlüsse rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen infolge unterlassener Mitwirkung berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Fristverlängerung und ggf. zur Forderung eines Ausfallhonorars.

§ 6 Ausführungsfristen und Termine
(1) Ausführungsfristen und Fixtermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Frist angemessen.

§ 7 Abnahme und Gewährleistung
(1) Nach Fertigstellung der vertraglichen Leistungen führt der Auftragnehmer eine Abnahme durch den Auftraggeber herbei.
(2) Offensichtliche Mängel sind binnen 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
(3) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Der Auftragnehmer leistet nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, stets unbeschränkt.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien, die der Auftragnehmer zum Zwecke der Leistungserbringung beigestellt, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sein Eigentum.

§ 10 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und – soweit erforderlich – zur Geschäftsbeziehungserhaltung verarbeitet.
(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechten des Auftraggebers sind in der unternehmensinternen Datenschutzerklärung enthalten.

§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge mit wiederkehrenden Leistungen können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen ist Garmisch-Partenkirchen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Regelung.​

§ 14 Werksvertrag​

Werkvertragliche Leistungen im Handwerk:

Unsere Leistungen im handwerklichen Bereich – z. B. Elektroarbeiten, Bodenverlegung, kleinere Reparaturen, Wartungsdienste oder Montagen – erfolgen auf Basis eines Werkvertrags gemäß §§ 631 ff. BGB.

 

Ein Vertrag kommt zustande durch:  
– schriftliche oder mündliche Beauftragung,  
– oder durch Annahme eines Angebots bzw. einer Auftragsbestätigung.

Leistungsumfang:
Die geschuldete Leistung ist auf ein bestimmtes Ergebnis gerichtet – etwa die funktionsfähige Installation, ordnungsgemäße Montage oder sachgerechte Reparatur.

Vergütung:
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Angebot, in der Preisliste oder im individuellen Vertrag genannten Preise. Abschlagszahlungen nach Leistungsstand sind möglich.

Haftung & Gewährleistung: 
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Werkleistungen. Mängel sind uns innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Abnahme mitzuteilen.

Gerichtsstand und Recht: 
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist unser Firmensitz.

 

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AGB´s Stand: 01.05.2025 © Vervielfältigung verboten

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